Berufsbildung rund um Tagesfamilien

Kinder zu betreuen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Auch für erfahrene Eltern macht es einen Unterschied, ob sie ihre eigenen Kinder betreuen oder die Verantwortung für ein fremdes Kind übernehmen. Darum verpflichten sich alle kibesuisse-Mitglieder mit familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsangeboten in Tagesfamilien, dass alle ihre Betreuungspersonen eine Grundbildung sowie jährliche Weiterbildungen besuchen.

Grundbildung und Notfallkurse

Kibesuisse bietet in allen deutschsprachigen kibesuisse-Regionen Grundbildungs- und Notfallkurse für Betreuungspersonen in Tagesfamilien an. Der Grundbildungskurs beträgt 30 Stunden und umfasst die folgenden Module:

  • Modul 1: Recht, Organisation, Administration, Kindersicherheit und Hygiene
  • Modul 2: Berufsbild, Familiensysteme
  • Modul 3: Pädagogik, Entwicklungspsychologie
  • Modul 4: Pädagogik, Verhaltenskodex
  • Modul 5: Kommunikation

Zusätzlich muss ein 6-stündiger Notfallkurs mit Fokus Kinder besucht werden. Dieser muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Die Inhalte beider Kurse sind für die Mitglieder einsehbar, so dass eine einheitliche Ausbildungsqualität gewährleistet ist.

Lehrgang «Vermittler:innen in Tagesfamilienorganisationen»

Für die Ausbildung von pädagogischen Fachberater:innen bzw. Vermittler:innen oder Koodinator:innen Tagesfamilienorganisationen bietet kibesuisse einen 12-tägigen Lehrgang an, der mit einer Prozessdokumentation abgeschlossen wird.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Betreuungspersonen in Tagesfamilien

Für die Betreuungspersonen stellt kibesuisse in allen deutschsprachigen kibesuisse-Regionen ein breites Spektrum an Kursen für die jährliche obligatorische (6 Stunden) und für die freiwillige Weiterbildung zur Auswahl. Das Angebot richtet sich aus am Bildungskonzept «Grundbildung mit Aufbaumodulen für Betreuungspersonen in Tagesfamilien».

Prädikat BetreuungspersonPLUS in Tagesfamilien

Das Prädikat zeichnet Betreuungspersonen aus, welche, neben der obligatorischen Grundbildung und dem Nofallkurs, innert 3 Jahren mehr als die obligatorischen Stunden berufsbezogene Weiterbildungen absolvieren und mindestens 1000 Betreuungsstunden geleistet haben. Die Weiterbildung muss auf die im Bildungskonzept definierten Handlungskompetenzen ausgerichtet sein.

Das Prädikat BetreuungspersonPLUS kann durch die schriftliche Eingabe der Grund- und Weiterbildungsbestätigungen sowie des vom Arbeitgebenden unterzeichneten Betreuungsstundennachweises erlangt werden. Mehr Informationen und Details finden Sie im entsprechenden Merkblatt zum Prädikat «BetreuungspersonPLUS in Tagesfamilienorganisationen» auf dem Intranet.

Übergangsbestimmungen

Für Betreuungspersonen, die 2023 rückwirkend über die letzten 3 Jahre das Prädikat beantragen, gilt eine Übergangsfrist. Aufgrund der 2021 noch geltenden 3 Stunden obligatorische Weiterbildung, werden diese berücksichtig. D.h. sie erhalten das Prädikat ab 24 Stunden Weiterbildung (z.B. 2x 3 Stunden 2021 + 6 Stunden 2022 + 12 Stunden 2023).

Die Prüfung auf die Vorgaben des Bildungskonzepts für Angebote von externen Anbietenden, wird erst für Weiterbildungen ab 2023 in Rechnung gestellt.

Flyer Tagesfamilien

Der Flyer enthält Informationen sowohl für Betreuer:innen in Tagesfamilien als auch für Erziehungsberechtigte, die sich für das Bildungs- und Betreuungsangebot einer Tagesfamilie interessieren.