19.05.2022

Bundesrat ist für Verlängerung des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis höchstens Ende 2024 verlängert werden.

Die drei Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen in absehbarer Zeit aus. Mit ihrer parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) strebt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Ablösung und Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung an. Weil die Erarbeitung der Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, hat die Kommission die parlamentarische Initiative «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» (22.403) eingereicht. Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2024.

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats einverstanden erklärt.

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