24.03.2023

Kanton Bern: Konsultationsverfahren zur Teilrevision der FKJV

Der Kanton Bern startet am 3. April 2023 ein Konsultationsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV). Die kibesuisse-Regionalleitung will in Zusammenarbeit mit dem Beirat Stellung zu dieser Vorlage nehmen, von der hauptsächlich Tagesfamilienorganisationen betroffen sind.

Per 3. April 2023 startet die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern das Konsultationsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV). Dies schreibt die GSI in einer Medienmitteilung. Mit dieser Teilrevision sollen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zur Aufsicht und Bewilligung für die familienergänzende Bildung und Betreuung in Tagesfamilien realisiert werden. 

Geplant ist, dass die revidierte Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Ergänzend dazu sieht der Verordnungsentwurf Anpassungen an den personellen Vorgaben für Kindertagesstätten vor, um den Erfahrungen im Vollzug der FKJV Rechnung zu tragen. Im Vorfeld der Konsultation hat die GSI die betroffenen Verbände, unter anderem kibesuisse, zu zwei Informationsanlässen eingeladen. 

Die kibesuisse-Regionalleitung wird das weitere Vorgehen in Zusammenarbeit mit dem Beirat koordinieren. Sie bittet die Tagesfamilienorganisationen, sich an einer Stellungnahme zu beteiligen, da sie den Schwerpunkt der Revision bilden. Auch Kitas können sich zur Anpassung der Artikel über die Fragen zum Betreuungsschlüssel äussern. Die Konsultation dauert bis zum 2. Juni 2023.

Kurzmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern