06.11.2023

Kanton St. Gallen: Beiträge für Kinderbetreuung: kibesuisse spricht sich für ein Ja zum Gesetzesnachtrag aus

Am 19. November 2023 befinden die St. Galler Stimmberechtigten über den Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Das Gesetz sieht neu einen Kantonsbeitrag von 10 Millionen Franken und weitere Verwendungszwecke vor, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken. kibesuisse befürwortet die Vorlage.

Der St. Galler Kantonsrat hat im Juni 2023 praktisch einstimmig dem Entwurf zum Nachtrag des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) zugestimmt. Anstatt den bisherigen 5 Millionen Franken pro Jahr sollen die Gemeinden neu total 10 Mio. Franken vom Kanton erhalten. Diesen Beitrag können sie einsetzen, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken, das Betreuungsangebot etwa durch längere Öffnungszeiten auszuweiten oder den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Die letzten zwei Verwendungszwecke sind neu ausdrücklich im Gesetzesentwurf festgehalten. 

Nachtrag bereits in der Vernehmlassung unterstützt 

In der Vernehmlassung des Gesetzes begrüsste der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) in seiner Stellungnahme sehr, dass der Kanton St. Gallen das KiBG in einem ersten Schritt anpasst und die jährlichen Mittel von 5 auf 10 Millionen Franken erhöht. Allerdings wurde die Qualitätsentwicklung der familienergänzenden Bildung und Betreuung nicht berücksichtigt. Daher forderte kibesuisse explizit, dass die Qualität und deren Finanzierung umfassend in einen kommenden, in Aussicht gestellten zweiten Nachtrag einfliessen und gesetzlich verankert werden. 

Verband empfiehlt ein Ja zur Vorlage 

In der Abstimmung vom 19. November hat nun das Stimmvolk das letzte Wort über den Nachtrag zum KiBG. Dieser ist aus Sicht von kibesuisse ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn er stellt die Weichen, um sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Chancengerechtigkeit im Kanton St. Gallen zu verbessern. Deshalb empfiehlt kibesuisse, ein Ja in die Urne zu legen. 

Zur Website des Kantons St. Gallen