22.09.2022

Kanton St. Gallen: Kantonsrat stimmt Gesetzesanpassung für schulergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot zu

In der ersten Lesung hat der Kantonsrat über einen Gesetzesnachtrag beraten, der die Schulgemeinden verpflichten soll, ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Volksschulalter anzubieten.

St. Galler Schulen müssen neu Bildungs- und Betreuungsangebote für ausserhalb der Schulzeiten, Montag bis Freitag, 7 bis
18 Uhr, anbieten. Zudem müssen Angebote für mindestens acht Wochen während den Schulferien angeboten werden.
Das hat der St. Galler Kantonsrat entschieden. Die Gemeinden müssen das Gesetz ab Sommer 2024 umsetzen.