11.01.2023

Kanton Tessin: Aktualisierte Verordnung zum Familiengesetz

Im Anschluss an die kantonale Volksinitiative für qualitativ hochstehende Kitas für Familien (auf Italienisch «Asili nido di qualità per le famiglie») genehmigte das Tessiner Parlament am 20. Oktober 2021 den von der Bildungs- und Kulturkommission ausgearbeiteten Gegenvorschlag. Am 19. Dezember 2022 hat die Tessiner Regierung die Verordnung zum Familiengesetz aktualisiert, die per 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Laut Medienmitteilung der Tessiner Regierung besteht die wichtigste Änderung der Verordnung darin, dass der ab 2023 in Kraft tretende Gesamtarbeitsvertrag (GAV) neu Voraussetzung für den Erhalt der kantonalen Beiträge ist. Von dieser Änderung sind alle Mitarbeitende der 69 Kitas und 36 anerkannten schulergänzende Betreuungsangebote betroffen. Sie soll sich positiv auf die Attraktivität des Sektors auswirken, insbesondere für die ortsansässigen Mitarbeitenden, aber auch ganz allgemein auf die Rahmenbedingungen der Branche. 

Kibesuisse begrüsst, dass in der neuen Fassung der Verordnung zwei Punkte in den Vordergrund gestellt wurden: die Anerkennung der Ausbildung und der Einbezug von ausgebildeten Betreuungspersonen für die Berechnung des Betreuungsschlüssels. 

Zur Pressemitteilung der Tessiner Regierung (auf Italienisch)