02.11.2022

Kanton Zürich: Einreichung der Stellungnahme zum KJHG – Ihre Unterstützung ist gefragt!

Heute hat kibesuisse die Stellungnahme zu den Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Kanton Zürich eingereicht.

Nach der ersten Freude darüber, dass die langangekündigte Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) nun vorliegt und der Bereich der Frühen Förderung mehr Gewicht und finanzielle Unterstützung erhält, kam die grosse Ernüchterung.

Zum einen fehlt die Qualitätsentwicklung im vorliegenden Gesetzesentwurf. Die finanziellen Rahmenbedingungen verhindern nicht nur die Qualitätsentwicklung, sondern zementieren darüber hinaus ein qualitatives Minimum. Zum anderen fokussiert der Entwurf allein auf die Finanzierung von Kitas, andere Formen der familienergänzenden Bildung und Betreuung werden zweitrangig behandelt.

Kibesuisse fordert in seiner Stellungnahme, dies zu korrigieren. Die Qualitätsentwicklung ist zentral und muss von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Rahmenbedingungen ermöglichen es bloss, den Status quo zu erhalten, und sind ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Trägerschaften. Und Tagesfamilien müssen als gleichwertiges Angebot der familienergänzenden Bildung und Betreuung gelten.

Nun ist Ihre Unterstützung gefragt! Die Vernehmlassungsfrist dauert noch bis zum 7. November. Bis dahin können alle Interessierten – auch Einzelpersonen – eine Stellungnahme an vernehmlassung@ajb.zh.ch schicken. Je mehr, desto besser. Kibesuisse bittet Sie deshalb, sich unbedingt an der Vernehmlassung zu beteiligen. Gerne können Sie dazu die Musterstellungnahme von kibesuisse übernehmen, die gemeinsam mit dem Beirat erarbeitet und vom Vorstand gutgeheissen wurde. Im Dokument können Sie Ihren Namen beziehungsweise Ihre Organisation ergänzen und den Text bei Bedarf anpassen.

Stellungnahme

Medienmitteilung 

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