03.01.2022

Kanton Zug: Einführung einer Genehmigungspflicht für berufsvorbereitende Praktika in Kitas

Zuger Kitas müssen ab 1. Januar 2022 die abgeschlossenen Verträge für berufsvorbereitende Praktika beim Amt für Berufsbildung zur Genehmigung einreichen, wenn sie länger als sechs Monate dauern.

In Kindertagesstätten gibt es deutlich mehr und längere berufsvorbereitende Praktika als in anderen Bereichen. Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht für berufsvorbereitende Praktika in Kitas will der Kanton Zug überlange Praktika vermeiden, Transparenz über die Praktika schaffen und den direkten Lehreinstieg in Kitas fördern.

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