12.12.2022

Kibesuisse unterstützt Anpassungen im Bundesgesetz zur familienergänzenden Bildung und Betreuung

Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hat ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu Ende beraten. Sie hat aufgrund der Vernehmlassung Änderungen im Gesetzesentwurf eingebaut. Kibesuisse begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen sehr.

Die erste Anpassung im Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) betrifft die Senkung der Betreuungskosten für die Eltern. Neu soll ein Malussystem eingeführt werden. Jeder Kanton fängt mit einem Beitrag von 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes an. Nach vier Jahren wird dann evaluiert, inwiefern sich die Kantone mehr eingebracht haben oder nicht. Wo die Kantone mehr beigesteuert haben, wird der Beitrag allenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Wo die Kantone nichts beigesteuert haben, bleibt er bei 20 Prozent.

Die zweite Anpassung bezieht sich auf die Programmvereinbarungen. Die WBK-N hat die Mittel für die Qualitätsentwicklung auf 240 Millionen anstelle der ursprünglichen 160 Millionen aufgestockt. Kibesuisse unterstützt diese Aufstockung, denn jeder zusätzliche Franken, den man in die Qualitätsentwicklung investiert, ist ein Franken, der sich in verschiedener Hinsicht lohnt: bessere Ausbildung des Personals, bessere Betreuungsqualität für die Kinder etc.

Insgesamt sind die vorgeschlagenen Anpassungen im UKibeG ein wichtiger und wesentlicher Schritt, um die Unterschiede in der familienergänzenden Bildung und Betreuung zwischen den Kantonen zu reduzieren und der angestrebten Chancengerechtigkeit näher zu kommen. Das neue Gesetz soll frühestens im Jahr 2025 in Kraft treten.

Zur Medienmitteilung der WBK-N

Zum Beitrag im «Tages-Anzeiger» (Bezahlartikel)