05.09.2022

KITAplus im Kanton Luzern: Informationen und Bestimmungen publiziert

KITAplus ermöglicht Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeiten den Besuch einer Kita.

KITAplus wird bewilligt, wenn eine Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeit so einschneidend ist, dass das Kind intensivere Betreuung oder Pflege benötigt. Neben der Beratung durch den Heilpädagogischen Früherziehungsdienst, können auch ein Betrag an die Koordinationskosten der Kita sowie die Finanzierung von Personalressourcen gesprochen werden. Diese Leistungen werden von Kanton und Gemeinden über den Sonderschulpool übernommen. Alle Informationen und erforderlichen Dokumente für die Beantragung von KITAplus im Kanton Luzern (Kindertagesstätten) sind nun auf der Website der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) verfügbar.