02.03.2023

Medienmitteilung: Erste wichtige Hürde ist geschafft

Für die familienergänzende Bildungs- und Betreuungsbranche ist der Entwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) von existenzieller Bedeutung. Der Nationalrat hat die Wichtigkeit erkannt und sich klar für die Vorlage ausgesprochen. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) freut sich sehr über diesen Beschluss. Er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die familienergänzende Bildung und Betreuung in der Schweiz zu stärken und zugleich die drohende Betreuungskrise abzuwenden.

Das Feuer muss gelöscht werden 

«Es brennt wirklich lichterloh im Dachstock der familienergänzenden Bildung und Betreuung». Dies hat kibesuisse-Präsidentin Franziska Roth im Vorfeld der parlamentarischen Beratung des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) gesagt. «Um beim Bild zu bleiben: Dies war ein erster Wasserstrahl, um das Feuer zu löschen», hält Roth nach dem Entscheid der grossen Kammer fest. 

Nach 20 Jahren weiter Kontinuität gewährleisten 

Der Nationalrat ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit 107 zu 79 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut geheissen. Dieser Beschluss ist ein erster richtungsweisender Schritt, um die seit 20 Jahren laufende Anstossfinanzierung des Bundes für die Schaffung von Betreuungsplätzen dauerhaft im Gesetz zu verankern. Während dieser Zeit hat der Bund die Schaffung von 72’271 neuen Betreuungsplätzen mit 451 Millionen Franken unterstützt. 

Höhe des Bundesbeitrags und Geltungsbereich bleiben unangetastet 

Bei seinem Entscheid ist der Nationalrat weitgehend den Empfehlungen seiner Bildungskommission (WBK-N) gefolgt. So soll der Bund die ersten vier Jahre nach dem Inkrafttreten des UKibeG bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernehmen. Anschliessend wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Die WBK-N schätzt die Kosten für die Vergünstigung von Betreuungsplätzen auf 710 Millionen Franken pro Jahr. Die grosse Kammer ist auch auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Geltungsbereichs eingegangen: Eltern sollen die Bundesbeiträge für die familienergänzende Bildung und Betreuung bis zum Ende der Primarschule ihrer Kinder erhalten. 

Erwerbstätigkeit beziehungsweise Ausbildung als Kriterium eingefügt 

Der Nationalrat hat praktisch alle Anträge der Kommissionsminderheiten und des Bundesrats für Kürzung der Beiträge abgelehnt. So ist er auf die Programmvereinbarungen mit den Kantonen eingetreten, für die 224 Millionen Franken vorgesehen sind. Damit soll unter anderem die Qualität des Angebots der familienergänzenden Bildung und Betreuung finanziert werden. Die vom Bundesrat gewünschte Gegenfinanzierung der Bundesbeiträge durch die Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer fand keine Mehrheit. Einziger Wermutstropfen aus Sicht von kibesuisse ist, dass die Bundesbeiträge an die Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern verknüpft werden. Sie werden nur ab einem Mindestpensum gewährt, der noch in einer Verordnung zu regeln ist.

Erste Etappe auf einem langen Weg 

Franziska Roth zieht eine positive Bilanz: «Der Nationalrat hatte mit seinen Beschlüssen nicht nur ein Herz für die Kleinsten, sondern auch ein Blick für die Gesellschaft als Ganzes.» Nun geht die Vorlage an den Ständerat beziehungsweise an dessen Bildungskommission (WBK-S), wo die Vorlage einen schwereren Stand haben dürfte. «Wir sind aber auf einem guten Weg», zeigt sich die kibesuisse-Präsidentin zuversichtlich. 

Zur Medienmitteilung