02.11.2023

Medienmitteilung: Kanton Freiburg: kibesuisse ist skeptisch gegenüber Aufgabenentflechtung

Am 12. November befindet das Stimmvolk im Kanton Freiburg über die DETTEC, welche die Zuständigkeiten und Finanzen zwischen Kanton und Gemeinden neu regeln soll. Aus Sicht von kibesuisse ist diese Aufgabenentflechtung heikel: Sie könnte zu grossen Unterschieden zwischen den einzelnen Gemeinden führen und die Anbietenden vor finanzielle und administrative Probleme stellen.

Am Sonntag, 12. November 2023 befinden die Stimmberechtigten im Kanton Freiburg über das erste Paket der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden, die sogenannte DETTEC. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf soll klären, wer zwischen Kanton und Gemeinden wofür zuständig ist und was finanziert. 

Neu sind Gemeinden zuständig 

Die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung sind einer der vier Bereiche, welche die DETTEC umfasst. Neu sollen die Gemeinden die Aufgaben in der familienergänzenden Bildung und Betreuung vollständig übernehmen. Der Kanton bleibt aber weiterhin für die Aufsicht und die Bewilligungen zuständig, wodurch Mindestleistungen und die Qualität der Betreuung im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt werden können. 

Ausblick ist unklar 

Bei genauer Betrachtung der Vorlage und ihrer Konsequenzen sieht der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) einige zentrale Schwierigkeiten, die auf die Institutionen der familienergänzenden Bildung und Betreuung zukommen. Aktuell sind zahlreiche Fragen noch ungeklärt und es ist nicht ersichtlich, ob die Gemeinden insgesamt eher belastet oder entlastet werden. 

Grosse Bandbreite zwischen den Gemeinden 

Indem die Subventionierung vom Kanton auf die Gemeinden verlagert wird, kann dies zu grossen regionalen Unterschieden führen. Konkret besteht die Gefahr, dass Beiträge von Gemeinden massiv gekürzt werden. Einerseits würde dies Familien in kleinen, finanzschwächeren Gemeinden benachteiligen. Andererseits könnten die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung ihr Angebot aufgrund der sinkenden Nachfrage nicht mehr gewährleisten.

Liquidität nicht in jedem Fall gewährleistet 

Die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung sind auf regelmässige Zahlungseingänge angewiesen, um die Liquidität sicherzustellen. Bislang haben sie vom Kanton Anzahlungen erhalten. Wenn die Organisationen nun aufgrund der Budgetierung durch die Gemeinden die Gelder erst nach der Abrechnung erhalten, kann dies Liquiditätsprobleme nach sich ziehen, insbesondere bei kleinen Anbietenden. 

Zusatzaufwand für die Administration 

Für Organisationen, die in verschiedenen Gemeinden tätig sind, entsteht ein erheblicher administrativer Mehraufwand. Dieser wirkt sich nachteilig auf die Tarife aus, indem die Betreuungskosten für die Eltern steigen. Wenn zugleich, wie oben angedeutet, die Subventionen ungleich verteilt sind, dann mindert dies erneut die Nachfrage. 

Familien werden benachteiligt 

Zu guter Letzt befürchtet kibesuisse, dass die Gemeinden über kurz oder lang die Beiträge zu Ungunsten der Familien anpassen. Wenn überdies jede Gemeinde für sich schaut und ein eigenes System entwickelt, führt dies zu einer Ungleichbehandlung der Familien. Die vom Verband geforderte Chancengerechtigkeit ist somit nicht gegeben. 

Skepsis ist angebracht 

Aus diesen Gründen hat kibesuisse grosse Vorbehalte gegenüber der Vorlage. Der Verband empfiehlt daher den Stimmberechtigten, sorgfältig die Bedingungen in der eigenen Gemeinde zu prüfen, da diese massgebend für den Erfolg der Aufgabenentflechtung sein werden.

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