24.10.2023

Medienmitteilung: UKibeG: Der Ansatz der sogenannten Betreuungszulage ist weder wirksam noch zukunftsträchtig

Die ständerätliche Bildungskommission hat beschlossen, in der Beratung des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) den Ansatz der sogenannten Betreuungszulage weiterzuverfolgen. kibesuisse bedauert diesen Entscheid. Dieser Ansatz trägt in keiner Weise dazu bei, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Chancengerechtigkeit zu fördern – im Gegenteil: Er produziert unerwünschte Mitnahmeeffekte.

Breit getragenes «Päckli» wird auseinandergerissen 

Die ständerätliche Bildungskommission (WBK-S) hat entschieden, ihren alternativen Ansatz zur Einführung einer sogenannten Betreuungszulage weiterzuentwickeln. Wie sie in ihrer Medienmitteilung schreibt, wird sie an ihrer nächsten Sitzung vom 20. November 2023 einen Normtext finalisieren, der für die weiterführende Diskussion verwendet werden soll. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) hat sich kibesuisse in die Arbeiten für das Modell der nationalrätlichen Bildungskommission (WBK-N) aktiv eingebracht. Der Verband ist nach wie vor der Meinung, dass dieses politisch breit abgestützte «Päckli» mit den beiden Säulen «Reduktion der Elternbeiträge» und «Programmvereinbarungen» umgesetzt werden sollte. Deshalb bemängelt kibesuisse den Beschluss der WBK-S, den Ansatz der sogenannten Betreuungszulage weiterzuverfolgen, denn er hat gewichtige Nachteile. 

Giesskannenprinzip ist untauglich für die gesetzten Ziele 

Die familienergänzende Bildung und Betreuung fördert die Chancengerechtigkeit, die Integration sowie die geistige, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Das Modell der WBK-N wird diesen Zielen am besten gerecht, weil es integral mit den zwei oben erwähnten, in Wechselwirkung stehenden Säulen funktioniert. Im Gegensatz dazu hilft der Ansatz der Betreuungszulage nicht, diese Ziele zu erreichen, da die Elternbeiträge pauschal und nicht zweckgebunden vergütet würden. Anders gesagt, er würde Mitnahmeeffekte produzieren, indem nach dem Giesskannenprinzip verfahren würde. Konkret soll die Zulage an alle Eltern ab einem gewissen Beschäftigungsgrad gehen – unabhängig davon, ob hohe Betreuungskosten anfallen oder nicht. 

Abhalteeffekt bleibt trotzdem bestehen 

Die im Modell der WBK-N vorgesehenen Beiträge an die familienergänzende Bildung und Betreuung stellen sicher, dass die Eltern nicht durch Fehlanreize wie beispielsweise hohe Betreuungskosten von der Erwerbstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung abgehalten werden. Dieser sogenannte Abhalteeffekt wird aber durch den Ansatz der Betreuungszulage nicht verhindert. Damit leistet dieser Ansatz weder einen Beitrag dazu, den akuten Fachkräftemangel zu bekämpfen noch das inländische Fachkräftepotenzial auszuschöpfen. 

Am Hebel ziehen – damit Aufwand und Wirkung im richtigen Verhältnis stehen 

Die Schweiz hat dringenden Nachholbedarf in drei Punkten: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie Zugänglichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Dies haben Diskussionen und Studien in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. Das Modell der WBK-N bietet einen optimalen Hebel, um diese drei Punkte zu verbessern – und weist ein ausgeglichenes Verhältnis von Aufwand und Wirkung aus.

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