16.12.2022

Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes im Kanton Graubünden

Das Bündner Kantonsparlament hat über das total revidierte Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Kibesuisse begrüsst die Vorlage, mit der ein Systemwechsel in der Finanzierung einhergeht, grundsätzlich. Über die anrechenbaren Kosten für den Normkostensatz und die Festlegung des Maximaltarifs wurde dagegen nicht im Sinne des Verbands entschieden.

Am 6. Dezember 2022 hat der Grosse Rat das total revidierte Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) im Plenum behandelt und über die Vorlage abgestimmt. Kibesuisse hat im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses vom vergangenen Jahr eine Stellungnahme zum KIBEG eingereicht. Während gewisse Anliegen des Verbandes in die Botschaft der Regierung zuhanden des Grossen Rats eingeflossen sind, wurden andere dagegen nicht berücksichtigt. Deshalb hat sich kibesuisse im Vorfeld der Dezembersession sowohl an die zuständige Kommission als auch an alle Grossrätinnen und -räte gewandt, um sich für seine Anliegen stark zu machen.

Aus Sicht von kibesuisse ist es sehr positiv, dass der Kanton und die Gemeinden sich neu mit zusätzlichen Investitionen beteiligen und durch den Systemwechsel von einer Objektfinanzierung zu einer subjektgestützten Finanzierung die Tarife nicht mehr an das Einkommen der Familien gekoppelt sind. Dies schafft gleiche Ausgangsbedingungen für alle Leistungserbringenden und Eltern. Positiv im Sinne der Chancengerechtigkeit ist auch, dass alle Kinder Zugang zu qualitativ hochwertiger familienergänzender Bildung und Betreuung haben, die Subventionsberechtigung nicht ausschliesslich an die Erwerbstätigkeit geknüpft wird und die behinderungsbedingten Mehrkosten gesetzlich verankert sind.

Im Gegensatz dazu hat der Grosse Rat bei den zwei Punkten, die kibesuisse am wichtigsten waren – nämlich die anrechenbaren Kosten für den Normkostensatz und die Festlegung des Maximaltarifs – nicht im Sinne des Verbands entschieden. Ausserdem wäre es bedeutsam gewesen, den Zusatzaufwand abzufedern, der aufgrund der Systemumstellung bei den Trägerschaften anfallen wird. Leider ist ein noch mutigerer Schritt, um die Rahmenbedingungen der gesamten Branche mit weiteren zusätzlichen Investitionen zu verbessern, ausgeblieben. kibesuisse wird die Umsetzung des neuen KIBEG eng verfolgen und sich bei Bedarf im Interesse seiner Mitglieder einbringen.

Zum Artikel in der «Südostschweiz» (Bezahlartikel)

Zum Beitrag im Radio SRF 1 im «Regionaljournal Graubünden»